PR-Kampagne statt handfester Information, Sicherheit der Bevölkerung zweitrangig?
Landesregierungen reagieren
In den letzten Tagen wurden seitens der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) in einer Postwurfsendung an die Haushalte der Region, auch in den Printmedien und dem Internet zahlreiche Informationen zum ZBL/LoK in Form von Berichten, Bildern und animierten Kurzfilmen veröffentlicht. Leider informiert die BGZ dabei die Menschen im Dreiländereck nicht vollständig. Auch bleibt erneut der wissenschaftlich belastbare Beweis aus, dass ein ZBL/LoK als Einrichtung zur Entsorgung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus ganz Deutschland zwingend erforderlich ist. Darüber hinaus werden die offenen Fragen und die Kritik bezüglich des Standortauswahlverfahrens, die vielfachen Standortmängel sowie die Auswirkungen des Vorhabens, Würgassen fernab der überregionalen Verkehrsadern zum bundesweit einzigen Umschlagplatz für Atommüll zu machen, ausgeblendet. Es stellt sich die Frage, welchen Anspruch an die Sicherheit das Essener Unternehmen verfolgt. Bisher wurde die vorgebrachte Kritik der Bürgerinitiative und der politischen Vertreter der Region stets abgewiegelt und beschwichtigt.
Als Beispiel sei eines der wichtigsten Kriterien, der Mindestabstand zur Wohnbebauung, welcher ausschließlich dem Bevölkerungsschutz dient, erläutert. Am Standort Würgassen wird als einzigem der 29 berücksichtigten Standorte das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung von 300m“ nicht erfüllt. Während die BGZ beteuert, das Kriterium sei freiwillig in die Auswahl mit einbezogen worden und man jetzt nur noch von „Abstand zur signifikanten Wohnbebauung“ spricht, stellt sich die Situation bei genauer Recherche ganz anders dar. In einem Stresstest der Entsorgungskommission des Bundes (ESK) für Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle vom 18.10.2013 wird festgestellt: „ Aus den durchgeführten Betrachtungen der ESK ergeben sich Mindestabstände von Lagergebäuden zur nächsten Wohnbebauung von (…) 350 m (Gruppe II).“
Diese Vorgabe muss der BGZ längst bekannt sein. Den Standort dennoch im Auswahlverfahren berücksichtigt zu haben begründet die BGZ mit „erste orientierende radiologische Ausbreitungsberechnungen“. Also ist alles sicher für die Anwohner? Um dies zu klären, bat man die BGZ bereits am 19.05.2020 um Herausgabe der u.a. im Gutachten des Öko-Instituts erwähnten Berechnungen, welche die Sicherheit der Anwohner am Standort Würgassen belegen sollen. Diese Bitte wurde von der BGZ am 20.07.2020, mehr als zwei Monate nach der Anfrage, abgelehnt. Das Unternehmen aus Essen begründet dies damit, dass hierzu keine endgültigen, abschließenden Berechnungen vorliegen. Auf erneute Nachfrage wie das denn sein könne, da ja die Begründung der weiteren Berücksichtigung durch eben diese Berechnung erfolgte, neuerliche Absage am 31.08.2020. Antwort diesmal: Das Dokument ist Teil eines abgeschlossenen Vorgangs, jedoch ist dieses sicherheitsrelevant. Hartnäckig wurde nachgefasst und erneut kam am 02.10.2020 die Ablehnung der Herausgabe. Erstaunliche Begründung diesmal: Die Berechnung für den Standort Würgassen existiert nicht! Da wundert es auch nicht mehr, dass die Mitglieder des deutschen Bundestags auf Anfrage am 23.03.2021 mitteilen, dass ihnen keine derartigen Berechnungen bekannt sind. Ist dies der von der BGZ beteuerte Wille zur Transparenz? Es gilt festzustellen, dass die Pauschalisierung des Kriteriums „Abstand zur Wohnbebauung“ offenkundig willkürlich erfolgte und der Schutz der Anwohner somit keine gebührende Berücksichtigung findet.
Letzteres ergibt sich zudem auch entlang der Transportstrecken. Wenn man sich mit den Ergebnissen der GRS Transportstudie Konrad aus 2009 beschäftigt, in der die notwendigen Atommülltransporte zum Endlager betrachtet werden, wird man feststellen, dass die Aspekte des Transport- und des Unfallrisikos sowie die damit verbundene Strahlenexposition für die betroffene Bevölkerung mangels Verkehrsinfrastruktur nicht auf den Standort Würgassen projektiert werden können. Die damalige Studie hat bei den Beurteilungen vorausgesetzt, dass vorrangig außerörtliche Verkehrswege wie Bundesstraßen und Bundesautobahnen für die Transporte in Betracht gezogen werden. Auch bei der Anlieferung per Bahn wird angenommen, dass entsprechend der Empfehlung der Entsorgungskommission zweigleisige Bahnstrecken für den Transport von Atommüll genutzt werden. Diese positiven Annahmen sind aber in Würgassen nicht gegeben, sodass eine Risikobewertung deutlich ungünstiger für die Bevölkerung ausfallen wird.
Eine höhere Strahlenbelastung tritt bei einem Abstand von bis zu 10m zum Transportcontainer auf, welche sich besonders schädlich auf Säuglinge im Alter bis zu einem Jahr auswirken kann. Aber auch für Kinder und Erwachsene ist die Strahlenbelastung schädlich. Diese Konstellation ergibt sich z.B. bei der Ortsdurchfahrt Beverungen, welche durch Stopp and Go Verkehr gekennzeichnet ist. Diverse Ampeln und Zebrastreifen ermöglichen den Passanten, Einzelhandel - und Lebensmittelgeschäfte bzw. Ärztehäuser sicher zu erreichen. Eine Durchfahrt des Ortes kann je nach Uhrzeit zwischen 10 – 15 Minuten dauern und bedeutet eine Strahlenbelastung für die Passanten. Insbesondere Besucher der Straßenkaffees und Gastrobetriebe, welche Ihre Sitzplätze vielfach im Außenbereich, direkt an der Bundesstraße errichtet haben sind der Strahlung ausgesetzt. An dieser Stelle sitzen schlimmstenfalls Mütter mit ihren Säuglingen und Kleinkindern drei Meter neben den Strahlenquellen.
Diese Problematik wird sich auch beim Transport mit der Bahn ergeben, da durch die einspurige Gleisführung Wartezeiten in den Bahnhöfen von Ottbergen, Bodenfelde, Uslar und Kreiensen anfallen werden. Dies ist bereits heute auch ohne die zusätzlichen Atommülltransporte innerhalb des regionalen Personenverkehrs der Fall. In diesen Bereichen träfen dann zukünftig vor allem Schulkinder, Studenten und Berufspendler auf Atommülltransporte und würden einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt.
Wir fordern die BGZ erneut auf, Aspekte wie Sicherheit und Bevölkerungsschutz ernst zu nehmen. Eine intransparente Standortentscheidung, entgegen vielfältiger Sachargumente, vielmehr politisch motiviert und vor allem vom Kriterium der vermeintlich „schnellen Verfügbarkeit“ geprägt, darf nicht die Basis für die Entsorgung der atomaren Abfälle aus ganz Deutschland sein. Vielmehr muss der Schutz der Bevölkerung und damit eine bestmögliche, sichere und zugleich wirtschaftliche Lösung für den Umgang mit den radioaktiven Abfällen gefunden werden. Das Vorhaben ZBL/LoK Würgassen muss aufgegeben und eine den zuvor genannten Kriterien entsprechende Lösung gefunden werden. Diesbezüglich begrüßen wir die aktuelle Initiative der Landesregierungen von NRW und Niedersachsen, dass Vorhaben ZBL, dessen Notwendigkeit, die Wirkung auf den vorhandenen Zwischenlagerbetrieb und den notwendigen Umfang der Transporte durch ein externes Gutachten prüfen zu lassen.
Für den Vorstand des Vereins
Dirk Wilhelm
Vorsitzender
Atomfreies 3-Ländereck e.V.
Quellen:
- http://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/snstresstestteil2rev18102013.pdf / Seite 29
- https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-kommunikation-der-bgz-zur-festlegung-der-standortgewichtung
- Drucksache 19/27475 , Frage 6
- https://www.grs.de/sites/default/files/fue/TransportstudieKonrad2009_GRS%20-%20256.pdf