Pressemitteilung vom 08.07.2022

Rechtfertigungsversuche der BGZ sind substanzlos

 

Zu diesem Ergebnis kommt die Bürgerinitiative Atomfreies 3-Ländereck und bekräftigt Ihre Forderung gegenüber dem BMUV, die Planungen für den Standort Würgassen sofort einzustellen. Gründe hierfür gibt es derlei viele.

 

In einer Sondersitzung des Umweltausschusses des niedersächsischen Landtags vom 30.6.2022 stellte Landesumweltminister Olaf Lies die ersten Ergebnisse des vom Land Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beauftragten Gutachtens vor. Demnach ist das in Würgassen geplante zentrale Bereitstellungslager (ZBL) oder Logistikzentrum Konrad (LoK) für die Belieferung des Endlagers Konrad bei Salzgitter nicht notwendig. Eilig reagierte die für das Bauvorhaben verantwortliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) auf die vom TÜV Nord erstellte Bewertung mit der These, ein Bereitstellungslager wäre ein Sicherheitsgewinn für alle, da die Einlagerungszeit um 10 Jahre verkürzt würde. Diese Annahme wurde bis dato weder sachlich noch fachlich untermauert.

 

Zumindest der angebliche „Sicherheitsgewinn für alle“ trifft für die Einwohner im Dreiländereck definitiv nicht zu. Für eine Generation werden höhere Risiken unter deutlich schlechteren Sicherheitsbedingungen bei größeren Unfallgefahren im Vergleich zur Transportstudie Konrad 2009 in Kauf genommen. Die damalige Studie untersuchte die Strahlenbelastung von Personal und Anwohnern, sowie mögliche Unfallgefahren im Rahmen der dezentralen Anlieferung an das Endlager. Laut BGZ sei diese Studie 1:1 auf Würgassen übertragbar. Mangels vergleichbarer Verkehrsinfrastruktur, einer völlig anderen Transportcharakteristik durch An- und Abtransport, sowie einem deutlich höheren Transportvolumen in kürzerer Zeit, ist hier eine Ableitung für den Standort Würgassen nicht belastbar. Die BGZ zeigt hier erneut wenig Sicherheitsbewusstsein und agiert wie bei vielen weiteren wichtigen Kriterien mit substanzloserer Pauschalisierung. Auch Olaf Lies moniert losgelöst von der Standortbetrachtung Würgassen, dass, abweichend zum genehmigten Planfeststellungsbeschluss durch den avisierten Zweischichtbetrieb, deutlich mehr Container pro Tag verarbeitet werden müssen. Dies führt auch zu höheren Belastungen der Region Salzgitter. Weiterhin relativiert der Minister die von der BGZ aufgeführte Zeitersparnis. Sollte das Endlager Konrad nach inzwischen ca. 40 Jahren Verzögerung 2027 in Betrieb gehen, ist die Begründung einer eventuellen zehnjährigen Zeitersparnis durch ein zusätzliches Bereitstellungslager dürftig. „Das kann unmöglich die Begründung sein“, so Lies wörtlich. Weiterhin erwartet der Minister von der BGZ konkrete Belege, dass die Errichtung eines ZBL/LoK nicht zu mehr Strahlenbelastungen bzw. zu größeren Problemen führe. Das Gutachten habe aufgezeigt, dass es aus Sicht der Länder auch ohne Bereitstellungslager geht. Im Umkehrschluss muss der Bund dann eine Notwendigkeit beweisen.

 

Die Aussagen des Ministers im Rahmen der Ausschusssitzung haben bereits aufhorchen lassen. Die in Kürze stattfindende offizielle gemeinsame Veröffentlichung des Gutachtens durch die Landesregierungen als Auftraggeber wird sicherlich weiteres Licht ins Dunkel bringen. Dass die Bewertung des TÜV Nord kaum positiv für das von BMUV und BGZ geplante Lager ausgehen wird, zeichnet sich bereits jetzt deutlich ab. Daher bekräftigt die BI gegenüber dem BMUV ihre Forderung nach einem sofortigen Planungsstopp. Sollten die Verantwortlichen auf Basis dieser Faktenlage an der bisherigen Entscheidung festhalten, geht die BI davon aus, dass es sich nicht um ein Bereitstellungslager handelt, sondern faktisch um ein Bundeszwischenlager unter dem Deckmantel der Logistik. In diesem Falle fordern wir ein transparentes, sachliches und somit ordentliches Standortauswahlverfahren.

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