Inbetriebnahme Schacht Konrad verschoben/Rüge vom Bundesrechnungshof
Der BGZ gehen die Argumente aus
Die Projektarbeit der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) zur Errichtung des Logistikzentrums Konrad (LoK) steht auf dem Prüfstand. Das Ergebnis der Entsorgungskommission (ESK), anhand dessen das Bundesumweltministerium (BMU) eine Entscheidung treffen will, steht noch aus und soll in Kürze veröffentlicht werden. Der Bundesrechnungshof (BRH) hingegen hat seine Prüfungsbeurteilung zum Bereitstellungslager in Würgassen bereits veröffentlicht. Dabei spart der BRH nicht an Kritik gegenüber der BGZ sowie dem BMU, und zweifelt die Belastbarkeit der Planung und die daraus resultierenden Terminziele an. Insbesondere bemängelt der BRH die nicht nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Vorhabens, wird aber diesen Kritikpunkt mit Blick auf die geplante Inbetriebnahme des Endlagers Konrad im Jahr 2027 nicht weiterverfolgen.
Durch die aktuelle Bekanntgabe Seitens der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), dass sich die Inbetriebnahme des Endlager Konrads um mehrere Jahre verschiebt und somit der Plan zur Einlagerung ab 2027 nicht mehr haltbar ist, bricht die Argumentationskette der BGZ zur Errichtung des LoK`s am Standort Würgassen, und somit auch die Stellungnahme des BRH, in sich zusammen. Gerade die angeblich schnelle Verfügbarkeit des Standortes Würgassen, welche die fristgerechte Belieferung des Endlager Konrad sicherstellen sollte, wird durch die zeitliche Verschiebung am Endlager ad absurdum geführt. Ab sofort ist ausreichend Zeit, um in einem objektiven Auswahlverfahren unter sachlichen Kriterien einen geeigneten Standort für ein LoK zu finden, welches dann auch dem BRH eine Nachvollziehbarkeit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ermöglicht.
Selbst ohne den noch mit Spannung erwarteten Prüfbericht der ESK sollte die Terminverschiebung zur Inbetriebnahme des Schachtes Konrad bedeuten, dass Seitens der BGZ ein neues Standortauswahlverfahren gestartet wird, sofern ein LoK überhaupt notwendig sein sollte. Eine Forderung, welches die Bürgerinitiative atomfreies 3-Ländereck seit je her artikuliert. Alles andere wäre der Bevölkerung in Punkto Transparenz und Nachvollziehbarkeit unter demokratischen Grundsätzen ohnehin nicht mehr zu vermitteln. Vieles jedoch deutet jedoch darauf hin, dass Transparenz für das BMUV nicht von Interesse ist. Anscheinend soll die fragwürdige Entscheidung durchgedrückt werden. So sieht z.B. die derzeitige Planung eine modulare Erweiterung der Lagerkapazität des LoK`s von 100.000 m3 auf 200.000 m3 vor, obwohl für „Just in Time“ Anlieferung zum Endlager Konrad nur 60.000 m3 benötigt werden. Warum dieses notwendig ist und warum die damit verbundenen Kosten vom BRH überraschenderweise nicht hinterfragt werden, bleibt offen. Noch intransparenter für die betroffene Bevölkerung im Dreiländereck wird es, wenn die Fragestellung der leistungsfähigen Infrastruktur beleuchtet wird. Sowohl die BGZ als auch der BRH betrachten in Ihrer Argumentation vornehmlich bzw. ausnahmslos die Belieferung von Schacht Konrad vom LoK aus. Wie aber der in Deutschland verteilte schwach- und mittelradioaktive Atommüll zunächst in das LoK angeliefert werden soll, bleibt bei der Planung respektive der Beurteilung weitestgehend unberücksichtigt. Insbesondere die Begründung des BRH, dass er im Übrigen die Bedeutung nichtmonetärer Kriterien beim vorgenommenen Entscheidungsprozess anerkennt, da sich diese positiv auf die Transparenz solcher Verfahren auswirken und daher für eine Akzeptanz von staatlichen Entscheidungen für die betroffene Region und den dort lebenden Bürger(innen) darstellen, spricht diesbezüglich Bände. Denn die Bürger(innen) in der Region des Dreiländerecks kann der BRH mit dieser Feststellung wohl nicht gemeint haben.
Aus diesem Gründen wird der Widerstand im Dreiländereck intensiviert. Die Bürgerinitiative Atomfreies 3-Ländereck lädt zur „W-Auffrischung“ am 15.7.23 auf die Weserwiesen in Beverungen ein. Im Zeitraum zwischen 13:00 – 17:00 Uhr kann bei Imbiss und Getränken frische gelbe Farbe für die W-Auffrischung geholt werden. Um 14:00 Uhr werden fachliche Kurzbeiträge von betroffenen Bürgermeistern und Gutachtern referiert.